Landschaftsökologie
Als zentrale Instrumente der kommunalen Planung bearbeiten wir neben Flächennutzungsplänen auch Landschaftspläne und Grünordnungspläne. Die gemeinsame Bearbeitung der städtebaulichen Aufgaben und der naturschutzfachlichen Beiträge sichert eine realisierungsfähige Planung. Dies trifft insbesondere auf die Bewältigung des § 8a Bundesnaturschutzgesetz zu, d. h. die Entwicklung einer ausgeglichenen Eingriffs-/Ausgleichsbilanz innerhalb der Bauleitplanverfahren. Im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der anschließenden Abwägung ist es unser Ziel, einen tragfähigen Kompromiss auszuarbeiten, der den Interessen der Kommune weitestgehend entgegenkommt.
Bei Großprojekten und Planungen, die bei Behörden und Bevölkerung eine hohe Sensibilität im Hinblick auf Umweltbelange aufweisen, werden in verstärktem Maße Qualitätskontrollen oder Zweitgutachten erforderlich. Das PlanerNetzwerk leistet Beiträge zur Absicherung der planerischen Reife von Genehmigungsunterlagen und zur Wahrung von Interessen der Betroffenen. Das erforderliche Wissen für derartige Beratungen schöpfen wir aus einer Vielzahl von uns erstellten Planungen. Dazu zählen insbesondere Umweltverträglichkeitsstudien (UVS / UVP), aber auch Standortuntersuchungen und Linienbestimmungen. Begleitend zur technischen Planung von Projekten erstellen wir die naturschutzrechtlich erforderlichen landschaftspflegerischen Begleitpläne und Eingriff-Ausgleich-Bilanzen.
